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Verordnungen

Für Anschlussnehmer die am Niederdrucknetz angeschlossen sind, gelten die Festlegungen der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG zur NDAV.

Am 8. November 2006 ist die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477, 2485) in Kraft getreten.

Die Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG hat mit Wirkung zum 2. März 2007 von ihrem Recht nach § 29 Abs. 1 Satz 3 NDAV i. V. m. § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG Gebrauch gemacht und die vor dem 13. Juli 2005 abgeschlossenen Niederdruck-Netzanschlussverträge auf die Regelungen der NDAV umgestellt. Die davon betroffenen Netzanschlussnehmer/-nutzer wurden individuell angeschrieben. NDAV 9 Seiten, ca. 83 kb

Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NDAV gelten die Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen.