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Veröffentlichungen

  • Veröffentlichungen § 23c Abs. 4 Nr. 1 bis 5 EnWG – Strukturmerkmale
      Netzebene (Stand 31.12.2023) HD MD ND
    Nr. 1 Länge des Gasleitungsnetzes (ohne Netzanschlussleitungen) km 17 47 47
    Nr. 2 Länge der Leitungen im Hochdrucknetz nach Klassen
    Klasse E (Nennweite DN: ≥ 200-350 mm)
    Klasse F (Nennweite DN: ≥ 100-200 mm)

    km
    km

    5
    12
       
    Nr. 3 Entnahmearbeit kWh/a 271.338.643
    Nr. 4 Anzahl der Ausspeisepunkte Anz. 5 983 3271
    Nr. 5 zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Entnahmen
    Zeitpunkt des Auftretens
    MW
    Datum/Zeit
                               89,0
    08.02.2023, 09:00:00 Uhr
  • Veröffentlichungen § 23c Abs. 4 Nr. 6 bis 8 EnWG – Netzanschlusspflicht

    6. Zuordenbarkeit jeder Entnahmestelle zu einem oder mehreren Marktgebieten

        Bis 30.09.2018
        Marktgebiete: GASPOOL Balancing Services GmbH, NetConnect Germany GmbH & Co. KG

        Bis 30.09.2021
        Marktgebiet: GASPOOL Balancing Services GmbH

        Ab 01.10.2021
        Marktgebiet: Trading Hub Europe GmbH
     

    7. die Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ein- und Ausspeiseverträge und an Bilanzkreisverträge sowie Kooperationsvereinbarungen zum Netzzugang

    8.1. für den Netzanschluss von Biogas- und LNG-Anlagen neben den in § 19 Absatz 2 aufgeführten Angaben ferner, unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, die für die Prüfung des Netzanschlussbegehrens erforderlichen Angaben

    8.2. die standardisierten Bedingungen für den Netzanschluss

    8.3. und eine laufend aktualisierte, übersichtliche Darstellung der Netzauslastung in ihrem gesamten Netz einschließlich der Kennzeichnung tatsächlicher oder zu erwartender Engpässe

     

  • Veröffentlichungen § 23c Abs. 6 Nr. 1 bis 4 EnWG – Netzrelevante Daten
    1. Gasbeschaffenheit bezüglich des Brennwertes „Hs,n

      Im Netzgebiet wird Erdgas H mit einem Referenz-Brennwert Hs,n von 11,2 kWh/Nm³ verteilt. Die Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG weist darauf hin, dass es sich bei diesem Brennwert um einen durchschnittlichen Wert handelt; dieser Brennwert ist nicht abrechnungsrelevant.

      Das in das Netz der Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG einzuspeisende Erdgas muss den Bestimmungen des DVGW-Regelwerkes, Arbeitsblatt G 260, entsprechen.

      Aufgrund aktueller Mitteilungen mehrerer vorgelagerter Netzbetreiber kann es zukünftig zu kurzzeitigen oder ggf. auch dauerhaften Veränderungen der Gasbeschaffenheit kommen. Ursache hierfür sind Veränderungen in den Transportstrukturen und den damit verbundenen Änderungen der Gasflüsse. Darüber hinaus kann es vermehrt zu Einspeisungen und Weiterleitungen von Biogas kommen. Die Einhaltung der Gasbeschaffenheit nach DVGW-Regelwerk, Arbeitsblatt G 260, bleiben davon unberührt.

      Zurzeit ist leider keine Prognose möglich, wie und in welchem Zeitraum sich die Gasbeschaffenheit an den Ausspeisepunkten ändert.

      Veröffentlichung des Abrechnungsbrennwertes für Ausspeisepunkte: Brennwertportal

      Veröffentlichung des Abrechnungsbrennwertes für Einspeisepunkte:

    2. Regeln für den Anschluss anderer Anlagen und Netze an das vom Netzbetreiber betriebene Netz sowie den Zugang solcher Anlagen und Netze zu dem vom Netzbetreiber betriebenen Netz
     

    3. im örtlichen Verteilnetz zur Anwendung kommende Standardlastprofile
     

    4. im örtlichen Verteilnetz eine Karte, auf der schematisch erkennbar ist, welche Bereiche in einem Gemeindegebiet an das örtliche Gasverteilernetz angeschlossen sind.

  • Veröffentlichungen § 23 EnWG – Erbringung von Ausgleichsleistungen

    Sofern Betreiber von Energieversorgungsnetzen der Ausgleich des Energieversorgungsnetzes obliegt, müssen die von ihnen zu diesem Zweck festgelegten Regelungen einschließlich der von den Netznutzern für Energieungleichgewichte zu zahlenden Entgelte sachlich gerechtfertigt, transparent, nichtdiskriminierend und dürfen nicht ungünstiger sein, als sie von den Betreibern der Energieversorgungsnetze in vergleichbaren Fällen für Leistungen innerhalb ihres Unternehmens oder gegenüber verbundenen assoziierten Unternehmen angewendet und tatsächlich oder kalkulatorisch in Rechnung gestellt werden.

    Die Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH & Co. KG bietet keinen Bilanzausgleich an.

  • Bilanzierungsbrennwert

    Den Bilanzierungsbrennwert entnehmen Sie bitte der beiliegenden Datei.